Rechtsprechung
BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Parteifähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1666
- MDR 1965, 903
- DB 1966, 978
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.1960 - VII ZR 223/58
Auszug aus BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64
Das Berufungsgericht führt unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1960 - VII ZR 223/58 und VII ZK 224/58 = WM 1960, 662 ff aus:.Im zweiten Rechtszuge hatte die Beklagte, nachdem inzwischen in zwei Vorprozessen die Urteile des Bundesgerichtshofs VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ergangen waren, ausdrücklich geltend gemacht, die dort gemachten Rechtsausführungen über die Rechtsnatur der Verlautbarung Nr. 26 des IAC und die Bindung der ordentlichen Gerichte an die in den Importlizenzen gemachten Auflagen seien für die Klageforderung jedenfalls insoweit ohne Bedeutung, als die späteren Importe im Bankenverfahren nicht mit einer solchen Auflage belastet gewesen seien.
Daß jedenfalls damals das IAC eine Einrichtung der Besatzungsmächte war, ist schon in den Urteilen VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ausführlich begründet worden.
Bis zum 15. Oktober 1949 galt aber (vgl. die Urteile VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960) die Verlautbarung Nr. 26, aufgrund derer die Einfuhren erfolgten, als eine von den deutschen Gerichten nicht nachprüfbare Vorschrift des Besatzungsrechts.
- BGH, 28.01.1960 - VII ZR 224/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64
Im zweiten Rechtszuge hatte die Beklagte, nachdem inzwischen in zwei Vorprozessen die Urteile des Bundesgerichtshofs VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ergangen waren, ausdrücklich geltend gemacht, die dort gemachten Rechtsausführungen über die Rechtsnatur der Verlautbarung Nr. 26 des IAC und die Bindung der ordentlichen Gerichte an die in den Importlizenzen gemachten Auflagen seien für die Klageforderung jedenfalls insoweit ohne Bedeutung, als die späteren Importe im Bankenverfahren nicht mit einer solchen Auflage belastet gewesen seien.Daß jedenfalls damals das IAC eine Einrichtung der Besatzungsmächte war, ist schon in den Urteilen VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960 ausführlich begründet worden.
Bis zum 15. Oktober 1949 galt aber (vgl. die Urteile VII ZR 223/58 und VII ZR 224/58 vom 28. Januar 1960) die Verlautbarung Nr. 26, aufgrund derer die Einfuhren erfolgten, als eine von den deutschen Gerichten nicht nachprüfbare Vorschrift des Besatzungsrechts.
- BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54
Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung
Auszug aus BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64
Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 21, 214 und 27, 42 ff entschieden hat, kann auf die Verletzung irrevisiblen Rechts, zu dem auch ausländisches Recht gehört, gemäß § 562 ZPO die Revision auch dann nicht gestützt werden, wenn die Rechtsverletzung die von Amts wegen zu berücksichtigende Prozeßvoraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsweges oder der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit betrifft. - BGH, 08.02.1952 - I ZR 63/51
Kundenschutz und Dekartellisierung
Auszug aus BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64
Daß das Kistengeschäft für die gesamte Gemüseeinfuhr aus den Niederlanden allein über eine niederländische Firma lief, kann deshalb nicht als unreasonable restraint of trade angesehen werden, was Voraussetzung für die Anwendbarkeit der MRVO 78 ist (BGHZ 5, 71, 75) [BGH 08.02.1952 - I ZR 63/51].
- BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf …
Ausnahmsweise halten nämlich die obersten Bundesgerichte in Übereinstimmung mit der Rechtslehre auch in der Revisionsinstanz den Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage dann für verfahrensrechtlich möglich und zulässig, wenn einmal zur Begründung des Feststellungsantrages der Vortrag neuer Tatsachen nicht mehr notwendig ist und sich außerdem schon aus dem bisherigen Streitstoff, d.h. aus dem berufungsgerichtlichen Urteil bzw. dem Sitzungsprotokoll, das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. das Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 1967 - 3 AZR 295/66 - AP Nr. 20 zu § 133 f GewO, die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 4. Mai 1961 - III ZR 222/59 - LM Nr. 27 zu § 561 ZPO und 9. November 1965 - V ZR 84/63 - DB 1966, 978 sowie Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 561 II 1c). - OLG Hamburg, 24.01.2003 - 11 Sch 6/01
- BGH, 10.07.1975 - II ZR 174/74
Pflicht zur Ladung eines Sachverständigen nach Bestellung zur Ermittlung …
Die Auslegung ausländischen Rechts durch den Tatrichter bindet das Revisionsgericht auch dann, wenn über die Parteifähigkeit einer Partei zu entscheiden ist und sich deren Rechtsfähigkeit nach dem ausländischen Recht beurteilt (BGH, Urt. v. 30.6.65 - VIII ZR 71/64 = LM § 562 ZPO Nr. 10). - BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 57/82
Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils in der Türkei - Zuständigkeit der …
Demgemäß binden auch die Feststellungen über Bestehen und Inhalt ausländischen Rechts, von denen die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach § 606 b Nr. 1 ZPO abhängt (BGHZ 27, 47, 49; vgl. auch BGHZ 21, 214, 217; 40, 197, 200 und BGH, Urteil vom 30. Juni 1965 - VIII ZR 71/64 - NJW 1965, 1666 f.).